Beratung zur fachkundigen Ermittlung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen. Beurteilung der Gefährdung durch Vibration entsprechend den Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Vibrationsminderungsberatungen, z.B. zur Aufstellung eines Vibrationsminderungsprogramms.
Sachverständigen-Gutachten zur Vibrationsexposition in strittigen Fällen vibrationsbedingter Erkrankungen. Begutachtung der Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen und Arbeitsplatzbewertung zu den Berufskrankheiten BK 2103 und BK 2104.
Schulungen und Training für Vibrationsmessung zur Gefährdungsbeurteilung, z. B. zum Erwerb der Fachkunde nach TRLV Vibration oder zur Durchführung von Emissionsmessungen. Spezielle messtechnische Fragestellungen z.B. Kalibrierung, Messunsicherheit, Ankopplungskräfte, Prüfaufbauten.